Ihr Verband - Ihr Netzwerk - Ihr Erfolg

VDHC
Für Hidden Champions

und die, die es werden wollen.
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VDHC
Für Hidden Champions

und die, die es werden wollen.

Aktuelles

Unsere Mission:
Starke Unternehmen

Internationale Vernetzung
Kluge Strategien
Langfristige Erfolge

Der Verband Deutscher Hidden Champions e.V. versteht sich als Interessenverband und Mitgliedervereinigung mittelständischer Unternehmen weltweit, die Hidden Champions sind oder zu Hidden Champions werden wollen.

Als Katalysator bietet der VDHC e.V. Unterstützung, insbesondere Vermittlung von hilfreichen Kontakten bei der Internationalisierung von KMU. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Durchführung von themenbezogenen nationalen wie internationalen Veranstaltungen, Weiterbildungen, Seminare, Studienreisen, Matchmakings etc., um sich auf internationalen Märkten zurechtzufinden und sich erfolgreich zu betätigen.

Initiator und Gründungsmitglied des VDHC e.V. ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Simon (Website), einer der einflussreichsten Managementdenker im deutschsprachigen Raum sowie Begründer der Hidden-Champions-Theorie.

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Unsere Kompetenz

Kernmerkmale
  • Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung sowie der Völkerverständigung zwischen Deutschland und anderen Ländern
  • Mitgliederverband insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Hidden Champions sind oder zu Hidden Champions werden wollen
  • Interessenvertretung von KMU im Prozess der Globalisierung
  • Weltoffenheit in Verbindung mit interkultureller Kompetenz
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Ziele
  • Verbreitung von Knowhow und Möglichkeiten zur Umsetzung der Unternehmensstrategie „Hidden Champions“
  • Popularisierung der Hidden-Champion-Strategie von Hermann Simon in der Zielgruppe KMU
  • Intensivierung der Globalisierung unter Beachtung der Prinzipien Fairness und Gleichberechtigung
  • Wirtschaftliches, politisches und soziales Handeln „auf Augenhöhe“ im internationalen Kontext
  • Unterstützung von KMU, sich auf internationalen Märkten (Schwerpunkte: China und Afrika) zurechtzufinden und sich erfolgreich zu betätigen

Wir bieten

Internationale Diskussionspanel

Der Verband Deutscher Hidden Champions veranstaltet zu ausgesuchten Themen prominent besetzte Diskussionspanel mit Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Eingeladen wird entsprechendes Fachpublikum, sodass ein intensiver, zielgruppenorientierter Austausch zwischen den Teilnehmern entsteht.

Die VDHC-Diskussionspanel werden gemeinsan mit internationalen Partnern aus Medien, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik veranstaltet.

VDHC Mitglieder können bei diesem Veranstaltungsformat sich und Ihr Unternehmen Themen-entsprechend und Zielgruppen-genau vorstellen.

Fachkongresse und Roundups

Der VDHC lädt seine Mitglieder regelmäßig zu hochkarätig besetzten, zielgruppenspezifischen Kongressen und Roundups ein.

Für 2024 sind u.a. geplant:

  • VDHC China Reise des Deutschen Business mit Prof. Dr. Simon
  • Hidden Champions im Gespräch (Lifestreams mit Experten und Hidden Champions)
  • VDHC Partner stellen sich vor
  • Online Veranstaltungen zu ausgesuchten Fachthemen
  • VDHC Partner Seminare “Hidden Champions – Lernen von den Besten in Theorie und Praxis”
  • Unternehmer- & Delegationsreisen nach Deutschland / Europa
  • Audio-Projekt „Erfolggeschichten Deutscher Hidden Champions“
  • Weiterbildungsseminare für Unternehmer (International)
  • Kooperationsveranstaltungen mit Partnern

Diese Veranstaltungen werden von wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Politik besucht. International bekannte Redner und die Möglichkeit, sich direkt mit Unternehmern, Hidden Champions (und solchen, die es werden wollen), Entscheidern etc. aus aller Welt zu vernetzen, machen diese Veranstaltungen zu echten Highlights.

Fach- und Business-Reisen mit Hidden Champions

Gemeinsam mit Prof. Dr. Hermann Simon, durchgeführt als Kooperationsveranstaltung vom VDHC mit lokalen Partnern, treffen Sie Hidden Champions in verschiedenen Ländern und Städten in Europa, Asien und Afrika zum intensiven gegenseitigen Austausch. Bei diesen Reisen haben Sie exklusiv die Möglichkeit, Ihr Unternehmen potenziellen Partnern sowie Entscheidern aus Wirtschaft und Politik vor Ort in zielgerichteten Matchmakings vorzustellen.

Business-Webinare 

Mitglieder des VDHC profitieren von Online- und Hybrid-Veranstaltungen

  • mit Experten aus unterschiedlichen Branchen
  • zu ausgesuchten Themen (Medizintechnik, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Energietechnik, Elektro- und Gebäudetechnik, Maschinenbau, Unternehmensführung etc.)
Darüber hinaus bietet der VDHC:
  • Führungskräften von mittelständischen Unternehmen exzellente Weiterbildung, Fachkenntnisse, Kontakte etc. durch den Verband; speziell auf Themengebieten, die für deutsche Mittelständler von zentraler Bedeutung sind, wie beispielsweise Innovation, Digitalisierung und Unternehmensführung
  • Bereitstellung von hochprofessionellen Informationen (für die Globalisierung der KMU)
  • Unterstützung bei der Vermittlung von hilfreichen Kontakten zur Internationalisierung der KMU
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Wirtschafts- und Regierungsdelegationen (inkl. Firmenbesuche)
  • Stark vergünstigter Zugang zur Wissensdatenbank Springer Professional
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Initiator

Begründer der Hidden Champions Theorie

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Initiator

Hermann Simon

Prof. Dr. Hermann Simon, Gründungsmitglied des VDHC, ist der Begründer der Hidden-Champions-Theorie und international gefragter Experte für Strategie, Marketing und Preisgestaltung. Im Jahre 1985 gründete er das Beratungsunternehmen Simon-Kucher & Partners. Er war von 1995 bis 2009 Vorsitzender der Geschäftsführung. Seit 2009 war er Chairman von Simon-Kucher, mit Vollendung des 70. Lebensjahres wurde er „Honorary Chairman“.
Wir sind für Sie da!

VDHC Vorstand / Präsidium

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Vorsitzender

Dieter Böning

Nach kurzer, schwerer Krankheit ist Dieter Böning Anfang Januar 2024 leider von uns gegangen.
Dieter Böning war einer der Gründungsmitglieder des VDHC e.V. sowie Geschäftsführer mehrerer KMU wie der MORIS Deutschland GmbH, der HS Business School GmbH und der Konsens Institut GmbH. Ehrenamtlich war er über Jahrzehnte in mehreren China-Vereinen aktiv.
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Vizepräsident, Geschäftsführer

Georg Türk

Georg Türk ist u.a. Gründungsmitglied des VDHC e.V. sowie des Arbeitskreis Wirtschaft der GDCF e.V. Als Vertriebs- und Marketingexperte ist er als CEO der DeKang GmbH u.a. Spezialist für internationale Geschäftsfeldentwicklung und -etablierung sowie B2B/B2C-Vertriebsmarketing & New Media Kommunikation.
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Vizepräsident

Dieter Beste

Dieter Beste, Gründungsmitglied des VDHC e.V., berät in Fragen der Technik- und Wissenschaftskommunikation und begleitet mit seinem Büro MEDIAKONZEPT die Herausgabe von Publikationen im Themenspektrum von Technik und Wissenschaft.
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Vizepräsident

Hans-Joachim Sauthoff

Hans-Joachim Sauthoff ist ein erfahrener Spezialist für strategische "Standortentwicklung" (Schwerpunkt: Steigerung der betrieblichen Effizienz, Vorbereitung von Unternehmen auf die Anforderungen von Industrie 4.0 etc.) Er ist u.a. Gastprofessor an der Zhuhai Branch des Beijing Institute of Technology und Mitglied im Fachausschuss "Fabrikplanung" des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI).
Internationale Kompetenz

Competence Board

Mit dem Competence Board bündelt der VDHC e.V. ein Höchstmaß an Kompetenzen und externen Sachverstand für den Verband und seine Mitglieder. Wir unterstützen Sie mit kompetenter Beratung, Knowhow und weiterführenden Empfehlungen in den jeweiligen Fachgebieten.

Ihre Fragen richten Sie bitte an:

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Danica Purg

Professor Danica Purg is the President of IEDC-Bled School of Management, Slovenia, and of CEEMAN, the International Association for Management Development in Dynamic Societies. Since January 2021, she is President of Alliance of Management Development Associations in Rising Economies.
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Engelbert Westkämper

Prof. Dr. Westkämper war in der Luftfahrt- und Elektroindustrie an der Realisierung neuer Fertigungskonzepte beteiligt und Leiter produktionstechnischer Institute an den Universitäten Braunschweig und Stuttgart sowie des Fraunhofer-Institutes IPA.
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Rüdiger Goll

Rüdiger Goll ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der in Düsseldorf ansässigen unabhängigen Unternehmensberatung Industrie Consult International M&A GmbH sowie Mitbegründer der internationalen euroMerger-Gruppe, ein weltweites Netzwerk renommierter Beratungsgesellschaften.

Special Afrika

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Afrika

Bienvenue Angui



  • Mitgründerin der Mittelstandsallianz Afrika vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft: Mittelstandsallianz Afrika - BVMW DE

  • Mitglied im Expertengremium für Afrikathemen bei dem internationalen Wirtschaftsrat e.V: Expertengremium - Internationaler Wirtschaftsrat (internationaler-wirtschaftsrat.com)

  • Mitglied im Expertengremium für Afrikathemen bei dem logistic-natives e.V

  • Leiterin des Advisory Board von GreenTec Capital Africa Foundation (unter anderem zählen Frau Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Tomi Davies, ein bekannter nigerianisch-britischer Investor, Redner, Autor, Unternehmer, Philanthrop und Berater von Technologieunternehmen)


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Afrika

Christian Lindfeld

Dr. Christian Lindfeld ist Entrepreneur, Investor und Managementberater mit einer Passion für den afrikanischen Kontinent. Dr. Lindfeld verantwortet das Afrika Netzwerk für den Bundesverband Deutsche Startups e.V. und ist Mitglied im Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.

Special Energie/Umwelt

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Energie und Umwelt

Jan Ackermann

Jan Ackermann ist Experte für die Themengebiete Energie und Umwelt, insbesondere für die Schwerpunkte Ökologie & Wasserwirtschaft, Erneuerbare Energien und e-Mobility. Neben den deutschen und europäischen Märkten besitzt er insbesondere für den chinesischen Markt eine tiefgehende, jahrelange Erfahrung in Kultur und Sprache. Er ist mehrjähriger Projektleiter bei der führenden internationalen Top-Management Unternehmensberatung Kearney (Deutschland).
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Energie und Umwelt

Rafael Suchan

Rafael Suchan ist u.a. Gründer/CEO von METYCLE (Köln, mit Niederlassungen in Asien, Europa, Nordamerika, Afrika) und VASTALTA Circular Technology (Düsseldorf, Beijing), mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Werkstoff- und Metallindustrie mit Schwerpunkt auf kohlenstoffarmer Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Recycling. Er konzentriert sich u.a. auf die Transformationsanforderungen zur Umsetzung von internationalen Strategien zur Kohlenstoffneutralität und Europas "Green Deal" und "Fit for 55"-Ziele.

Special China/Südost-Asien

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Südostasien

Savas Tümis

Prof. Dr.-Ing. Savas Tümis ist seit 2019 Inhaber der Whole Brain Strategy Co. Ltd. in Saigon und lehrt außerdem an der Vietnamesisch Deutschen Universität „Leadership“ und „Entrepreneurship“. Nach langjähriger Geschäftsführung eines deutschen Hidden Champions leitete er den Gildemeister Stiftungslehrstuhl an der Tongji Universität in Shanghai.
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China

Yaozhen Wang

RA Yaozhen Wang leitet als Managing Partner die Kanzlei Jingsh Lawyer Germany in Düsseldorf sowie das German Legal Service Desk in Peking. Die Mutterkanzlei -www.jingsh.com- deckt mit über 6.000 Rechts- und Patentanwälten sowie Steuerberatern an 47 Standorten in ganz China sämtliche Rechtsgebiete ab, die für Hidden Champions und KMUs wichtig sind.
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Süd-Korea

Cho Yoonsung

Dr. Cho Yoonsung found HCMI (Hidden Champions Management Institute) based on Prof. Hermann Simon's management philosophy in 2018. He also works as a specialist in Ansan City Hall in Korea in charge for investment promotion at new growth strategy division.
Laden Sie hier unsere Satzung als PDF herunter. (Klicken Sie dazu auf das Symbol auf der linken Seite.)
(klicken für Volltext)

01 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Verband Deutscher Hidden Champions“.

Er ist im Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“

Der Sitz des Vereins ist in Düsseldorf.

02 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

03 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung sowie der Völkerverständigung zwischen Deutschland und anderen Ländern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Durchführung wissenschaftlicher, auch gesellschaftlicher Veranstaltungen, die dem  Informationsaustausch über die Wirtschaft, die Geschichte und die Kultur Deutschlands und  anderer Länder dienen;
  • die Ermöglichung des Informations- und Erfahrungsaustausches;
  • die Sammlung von Informationsmaterial sowie die Herausgabe von Veröffentlichungen;
  • den Aufbau, die Vertiefung und die Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern;
  • die Förderung der Bildung durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
  • die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und akademischen Zusammenarbeit.

04 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

05 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

06 Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

07 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

08 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
  2. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
  3. Für natürliche und juristische Personen werden unterschiedliche Beiträge festgelegt.
  4. Alle Mitglieder (persönliche und juristische Mitglieder; juristische Mitglieder im In- oder Ausland) sind beitragspflichtig – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder.
  5. Für juristische Personen mit Sitz im Inland und im Ausland werden unterschiedliche Beiträge festgelegt.
  6. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrages befreit.
  7. Der Vorstand kann Beiträge und Umlagen stunden.
  8. In den Untergliederungen des Vereins werden keine weiteren Beiträge erhoben.
  9. Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Höhe von eventuellen Umlagen.
  10. Eine Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung ist bei 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gegeben.

09 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der Beirat

10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein juristisches Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

11 Vorstand und Beirat

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Vorstand kann die Mitglieder des Beirates berufen. Der Beirat berät den Vorstand bei allen Aktivitäten und strategischen Entscheidungen. Der Beirat hat eine vorwiegend beratende Funktion, außer den in § 13 und 14 genannten Funktionen. Sitzungen des Beirates werden durch den Vorstand einberufen.

12 Rechnungsprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n oder mehrere Rechnungsprüfer/in.

Diese/r darf /dürfen nicht Mitglied(er) des Vorstands sein.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

13 Untergliederungen, Beauftragte

Der Verein kann Untergliederungen (Fachgruppen, Regionen etc.) errichten, deren Vorsitzenden berufen sowie Beauftragte (Fachsprecher, Regionalvorsitzende, Botschafter etc.) ernennen. Die Bestimmungen hierüber erlässt der Vorstand. Die Vorsitzenden der Untergliederungen und die Beauftragten berichten dem Vorstand und dem Beirat.

14 Jahresabschluss und Rechnungsprüfung

Der Vorstand hat den Jahresabschluss des Vereins unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen. Er wird durch den oder die von der

Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer geprüft und dem Beirat zur Genehmigung sowie der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Feststellung vorgelegt.

15 Auflösung der Vereinigung, Anfallberechtigung

  1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit der in S 8 Abs. 10 festgelegten Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung, in der über die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll, ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, sofern in der Einladung zur neuen Mitgliederversammlung hierauf hingewiesen worden ist.
  2. Sofern die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der Vorsitzende des Vorstandes mit Wirksamwerden des Auflösungsbeschlusses alleinvertretungsberechtigter Liquidator.
  3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Völkerverständigung zwischen Deutschland und anderen Ländern und/oder für die Förderung von Bildung, Wissenschaft und/oder Forschung.
  4. Die Mitglieder haben bei Auflösung des Vereins kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Düsseldorf, den 07.06.2019

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